GEMA

GEMA-Tarife verändern sich! Spielhallen sind davon nur gering betroffen. (Bildquelle: baberlin.de & gema.de)

Die GEMA, Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, hat zum Jahresbeginn bekannt gegeben, dass sich die Tarife des Unternehmens verändern werden. Das bestätigte auch der Bundesverband Automatenunternehmer (BA). In diesem Zusammenhang sind Spielhallen und Automatenunternehmen angehalten die Bezifferung der Nettoumsätze zu benennen. In einem BAdirekt-Rundschreiben wurde auf erhöhte GEMA-Tarife hingewiesen. Laut dieses Schreibens sind zum 01. Januar 2023 die Preiserhöhungen flächendeckend in Kraft getreten. Fraglich ist nun, ob auch Spielhallen von dieser Erhöhung und der Neustruktur der Tarife betroffen sind. Immerhin wird in den meisten terrestrischen Spielstätten Musik abgespielt, um die Atmosphäre angenehmer zu gestalten.

GEMA-Tarif auf neuer Grundlage berechnet

Möchten Unternehmen Musik nutzen und abspielen sind sie verpflichtet, diese Nutzung bei der GEMA anzumelden. Demnach müssen auch Spielhallen in Deutschland diese Anmeldung vornehmen. Die Einnahmen, welche dabei erzielt werden, dienen nicht der Gewinnerzielung, sondern werden den Künstlern und Künstlerinnen weitergereicht. Mit den neuen Tarifen wird sich vermutlich für viele Unternehmen eine Veränderung ergeben. Fakt ist, dass Spielhallen dazu verpflichtet sind sich der GEMA zuzuwenden und die Nutzung der Musik anzumelden.

Zu Beginn des Jahres kam es nun zu einer Erhöhung der Tarife und zu einer neuen Meldeform für Umsätze. Laut den aktuellen Informationen dazu wird die Berechnungsgrundlage von der Meldung der Brutto-Umsätze auf die Netto-Umsätze umgelegt.

BA-Justiziar Stephan Burger sagt zur Steigerung der Tarife dazu: „Diese bewegt sich in der Höhe zwischen 2 und 3,95 Prozent und fiel relativ moderat aus. Hierfür hatte die Bundesvereinigung Musikveranstalter, in der sich auch der Bundesverband Automatenunternehmer seit Jahren aktiv engagiert, hart verhandelt und schließlich dieses doch ganz gute Ergebnis erzielt.“

Spielhallen sind nur bedingt betroffen

Die neue Berechnungsgrundlage der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte ist für Spielhallen erst einmal nicht relevant, sondern sie bezieht sich vielmehr auf Veranstaltungen. Laut der BA sind die Spielhallen bei der Musiknutzung nicht von der Nettorisierung betroffen, da diese bereits seit vielen Jahren die Nettobeträge melden.

Der Bundesverband Automatenunternehmer (BA) sagt dazu: „Eine Angabe von Umsätzen oder ggf. Eintrittsgeldern ist daher natürlich nicht erforderlich.“

Der Verband informiert außerdem darüber, dass es durchaus sein kann, dass Spielhallen in Deutschland Schreiben von der GEMA bekommen. Daraufhin empfiehlt der Verband, sich mit einem Schreiben an die GEMA zu wenden und auf den Tarif hinzuweisen. Für deutsche Spielbanken, wie der von Merkur Gaming, ist diese Neuerung sicherlich interessant, jedoch nicht ganz so von großer Tragweite wie für andere Unternehmen, da für Spielhallen wenig bis gar nichts verändert.

Spielhallen, wie der von Merkur Gauselmann, müssen sich eigenständig bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte melden und werden nun in den neuen GEMA-Tarif eingeführt. Online Casinos sind von dieser Regelung nicht ausgeschlossen, wenn sie öffentliche Musik auf Ihrem Portal abspielen.

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