bet-at-home muss Glücksspielverluste über 2,8 Mio. Euro zurückzahlen

Dicke Klatsche für bet-at-home Casino drückt Aktienkurs nach positiven Umsatzzahlen! (Bildquelle © bet-at-home)

Das Online-Glücksspielunternehmen bet-at-home solle rund 2,8 Millionen Euro an einen Kunden zurückzahlen! Der Oberste Gerichtshof der Republik Österreich hat im August 2024 entschieden, dass der börsennotierte Konzern alle Verluste eines Spielers in Millionenhöhe zurückzahlen muss. Gegenstand des Verfahrens sind Ansprüche des Klägers auf Rückerstattung von Glücksspielverlusten gegenüber der bet-at-home.com Internet Ltd. und der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (i.L.). Nach Ansicht des Gerichts leidet die klagende Partei an Spielsucht und ist daher als nicht geschäftsfähig zu erachten, und zwar solange im Casino online an Glücksspielen mit echtem Geld teilgenommen wird.

Oberster Gerichtshof Österreich verdonnert bet-at-home zu Millionen-Rückzahlung

Der promovierte Mediziner Klaus L. verspielte Geld in Höhe von knapp 2,8 Millionen Euro bei bet-at-home Casino, so berichtet puls24.at. Mit dem jüngsten Urteil des Obersten Gerichtshofs dürfte er die Verluste zurückerhalten. Denn der Konzern muss für die Forderungen der in Konkurs geratenen und bereits abgewickelten Tochter bet-at-home.com Entertainment Ltd. haften. Bezug nehmend auf das Deliktsrecht begründet der österreichische Oberste Gerichtshof die Haftung der maltesischen bet-at-home.com Internet Ltd. im Hinblick auf den gerichtlich festgelegten Streitwert in Höhe von über 2,7 Millionen Euro.

Mit der Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 hat der Konzernvorstand des Glücksspielunternehmens am 20. August nach Kenntnisnahme des Urteils des Obersten Gerichtshofes der Republik Österreich zur Haftung informiert. Noch kann mutmaßlich gegen die Entscheidung des Gerichts die Revision erwogen werden. Doch die Ausgangslage scheint klar zu sein.

Konzern hat bereits Rückstellung für Verfahrensausgang vorgenommen

Der Beschluss des Gerichts lässt kaum Zweifel zu. Auch nicht, wenn das Unternehmen auf den Vertragsgegenstand als Partner auf die Tochtergesellschaft verweist. Nach diesem Urteil des Obersten Gerichtshofs Österreichs haftet die bet-at-home.com Entertainment Ltd. für die Verluste und Zinsen eines Spielsüchtigen in Höhe von 2,8 Millionen Euro.

Ein harter Schlag für den in den letzten Jahren nicht gerade soliden Anbieter von Online Casino Deutschland und Sportwetten. Aber der Vorstand hat sich bereits im Vorfeld mit einem negativen Ausgang befasst. In Österreich als Online Casino Geld zurückzahlen zu müssen, wenn keine Lizenz vorhanden ist, war schließlich schon länger bekannt.

Bereits in den Jahren zuvor waren Anbieter von Sportwetten sowie der Casino Online Spiele regelmäßig Gegenstand von Gerichtsverfahren. Diese versuchen sich oft durch komplexe Firmengebilde und Glücksspiellizenzen im Ausland der rechtlichen Verantwortung aus der Affäre zuwenden.

Glückspilz muss Online Casino Gewinn zurückzahlen!

(Bildquelle © Alexas_Fotos auf Pixabay)
Manchmal schlagen die Glücksspielanbieter zurück: Betreiber könne Gewinnauszahlungen zurückfordern. Eine Spielerin musste zuletzt 7000 Euro zurückzahlen.

Das Online-Glücksspielgeschäft ohne Lizenz ist nichtig

Mit diesem Präzedenzfall könnten in Zukunft noch mehr Spieler ihre Online Casino Verluste zurückfordern. Denn auch der Betreiber einer Internetseite ist haftbar, auch wenn ein anderes Unternehmen die Echtgeldspiele anbietet. Das Unternehmen plant nun den konkreten Einfluss auf die bestehende Konzernplanung für das Geschäftsjahr 2024 zu prüfen.

Der Anwalt des Klägers Christian Horwath erklärt unter anderem: „Erstmals hat das Höchstgericht festgestellt, dass auch der Homepage-Betreiber für illegales Glücksspiel haftet.“ Und weiter zum Fall merkt er an, dass der Betreiber der Homepage „am illegalen Glücksspiel unmittelbar beteiligt und somit einen Beitrag zu den verbotenen Ausspielungen geleistet“ habe. Er zeigt sich zudem optimistisch, dass Arzt Klaus L. die volle Entschädigung erhält. „Wir haben natürlich bereits im Vorfeld umfangreich Beweise gesichert und wissen, welches Vermögen wir in Europa exekutieren könnten.“

Neu an der vorliegenden Rechtssache ist, dass zum ersten Mal überhaupt die Haftung eines Homepage-Betreibers geltend gemacht wird. Tatsächlich erfolgte die Bereitstellung der Glücksspiele in Österreich durch bet-at-home.com Entertainment Ltd. aus Malta. Diese Firma ist allerdings mittlerweile insolvent und wurde liquidiert, eine Schadenersatzleistung dürfte kaum mehr zu erlangen sein.

Der Kläger Klaus L. betont: „Diese Online-Spiele machen definitiv spielsüchtig. Ich habe in jeder freien Minute nur noch gezockt und so über die Jahre ein Vermögen verloren. Erst Jahre später konnte ich meine Spielsucht in den Griff bekommen und habe dann realisiert, dass ich Millionen verspielte”, sagte Klaus L.“

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