Spielhallen Zutrittsalter 21

Es bleibt wie es ist: Zutrittsalter für Spielhallen in Niedersachsen nicht auf 21 Jahre angehoben. Jedoch nicht für alle Betreiber! (Bildquelle: retzer_c & Canva)

Spielhallen-Betreiber in Niedersachsen dürften vermutlich aufatmen und die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in Osnabrück als Bestätigung sehen. Dieses hat wie auch schon das Verwaltungsgericht in Braunschweig entschieden, dass das Eintrittsalter für Spielhallen in Deutschland nicht auf 21 angehoben werden muss. Die Entscheidung dazu teilte der Justiziar des Automaten-Verbands Niedersachsen (AVN) Prof. Florian Heinze mit. Die zuständigen Erlaubnisbehörden wollten einen Heraufsetzung des Eintrittsalters in den deutschen Glücksspielstätten durchdrücken, wodurch sie bei den Betreibern der Spielstätten auf Gegenwehr stießen, die mit einem Eilverfahren gegen diesen Entscheid vorgingen. Die Eilanträge der Betreiber, die durch Heinze vertreten wurden, fanden beim Verwaltungsgericht Braunschweig und auch beim Verwaltungsgericht Osnabrück Gehör. Beide Gerichte entschieden sich gegen die Anhebung des Eintrittsalters und stellten sich damit auf die Seite der Betreiber terrestrischer Spielstätten.

Eintritt nur noch ab 21 Jahren

Das wünschte sich das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung für Spielhallen in Niedersachsen. Demnach sollten die niedersächsischen Glücksspielstätten, also auch die Einzelspielhallen die noch mit einer Altgenehmigung nach § 24 GlüStV betrieben wurden, die Altersgrenze auf 21 Jahren anheben. Betroffen von diesem Antrag waren auch die Doppelspielhallen, welche ab dem 1. April 2023 eine zweite Aufsicht zur Verfügung stellen sollten. Das alles erging aus dem Erlass des Ministeriums am 02. Februar 2023. Die Gewerbebehörden des Bundeslandes wurden daraufhin angewiesen, die Durchführung des niedersächsischen Spielhallenrechts umzusetzen. Spielstätten-Betreiber, die sich nicht beugten, drohte damit eine Ordnungswidrigkeit. Zu dieser Durchführung wird es durch das Eingreifen des Justiziar des Automaten-Verbands Niedersachsen (AVN) Prof. Florian Heinze, der die Glücksspielbetreiber mit ihrem Angebot für Automaten Spiele vertrat, nicht kommen. Mit Eilanträgen gegen diesen Entscheid haben sich die in Niedersachsen sitzenden Glücksspielanbieter terrestrischer Spielstätten gewehrt und sowohl bei, Verwaltungsgericht Braunschweig als auch in Osnabrück Recht erhalten.

Prof. Florian Heinze, sagt dazu:”Nachdem bereits das Verwaltungsgericht Braunschweig entsprechenden Eilanträgen stattgegeben hat, ist nun auch das Verwaltungsgericht Osnabrück der gegenteiligen Auffassung der Betreiber gefolgt und hat entschieden, dass das Eintrittsalter nicht generell auf 21 Jahre angehoben werden müsse und dass Doppelspielhallen zunächst bis zu einer Zertifizierung der Spielhallen weiterhin mit einer Aufsicht betrieben werden dürften. Es gebe – so dass VG Osnabrück in seinen Entscheidungen – keine allgemeinen Verpflichtungen dazu auf Grundlage des Niedersächsischen Spielhallengesetzes. Entsprechende Regelungen des Gesetzes seien vielmehr nur Voraussetzungen für die Zertifizierung von Spielhallen.”

Rechtsprechung gilt nicht für alle Spielhallen in Niedersachsen

Wie eingangs erwähnt, dürften die Spielhallen-Betreiber in Niedersachsen aufatmen. Denn laut dem Verwaltungsgericht in Osnabrück und Braunschweig müssen die Spielhallen in Niedersachsen das Eintrittsalter nicht auf 21 Jahre anheben, sondern es kann bei den bekannten 18 Jahren bleiben. Überraschend ist jedoch, dass diese Entscheidung nicht für alle Betreiber zu gelten scheint. Demnach gilt dieser Entschluss der beiden Gerichte nur für die Betreiber, welche sich dazu entschieden haben, den Eilrechtschutz der AVN zu nutzen. Die Rechtsprechungen, die durch das Eilverfahren zustande kam, ist laut Aussagen Prof. Florian Heinze nicht allgemein bindend. Er weißt Spielhallen-Betreiber in Niedersachsen daraufhin, sich den Anweisungen des Ministerium zu fügen, wenn sie selbst kein Eilverfahren genutzt haben. Somit dürften sich also nicht alle Spielhallen in Niedersachsen an, die die bekannte Altersgrenze halten. Einigen von ihnen droht nun die Einführung der Altersgrenze 21 und den Doppelspielhallen damit auch die Einstellung einer zweiten Aufsicht.

Prof. Florian Heinze, Automaten-Verbands Niedersachsen (AVN), führt weiter aus: “Eine andere Rechtsauffassung hierzu vertreten das Verwaltungsgericht Hannover und das Verwaltungsgericht Göttingen. Es hat sich damit inzwischen eine Lage ergeben, wie man sie von den Eilverfahren gegen den Losentscheid aus 2017 noch kennt. Die verschiedenen Verwaltungsgerichte entscheiden unterschiedlich – und am Ende muss das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg für Klarheit sorgen und die Rechtsfragen endgültig entscheiden.”

Prof. Florian Heinze, Automaten-Verbands Niedersachsen (AVN)

Rechtsanwalt Prof. Dr. Florian Heinze unterstützt und betreut seit vielen Jahren als Justiziar den Automatenverband Niedersachsen e.V. . Auch für die Mitglieder in Niedersachsen war er bei dem beschriebenen Verfahren vertretend tätig. (Bildquelle: automatenverband-niedersachsen.de)

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