Freispruch trotz illegalen Online-Glücksspiels

Kein Vorsatz und keine Kenntnis von deutscher Glücksspiel-Lizenz bringt Freispruch! (Bild © Pixabay)

Wer im Online Casino spielt, Sportwetten im Internet abschließt oder mit seinen Glückszahlen Jackpots nachjagt, tut gut daran, sorgfältig die Vertragsbedingungen zu lesen. Einer Strafe für illegales Glücksspiel blieb eine Frau aus Biberach trotz 35-facher illegaler Teilnahme am Ende erspart. Das Gericht glaubte ihr die Geschäftsbedingungen nicht zu kennen. Dabei lauern beim Online-Glücksspiel mitunter einige verdeckte Fallstricke. Nur weil ein Online Casino deutsch herüberkommt, muss es nicht in Deutschland lizenziert sein. Hierfür gibt es beispielsweise ein Prüf- und Erlaubnissiegel der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) inklusive Eintrag auf der amtlichen Whitelist für erlaubte Glücksspielveranstalter.

Staatsanwaltschaft zieht wegen Freispruch vor das Landgericht

Die aus dem Landkreis Biberach stammende Glücksspielerin beteiligte sich an einem Online-Gewinnspiel eines in Malta ansässigen Wettanbieters. Weil dieser dafür weder als Lotto- und Wettanbieter oder Online Casino Deutschland lizenziert ist, geriet sie aufgrund eines Hinweises ihrer Bank in ein Ermittlungsverfahren wegen illegalen Glücksspiels.

Doch in diesem Verfahren wurde die Biberacherin letztes Jahr vom Amtsgericht Biberach freigesprochen. Gegen den Freispruch ging die Staatsanwaltschaft jedoch in Berufung. Das Berufungsverfahren fand nun am 27. Februar 2025 vor dem Landgericht Ravensburg statt.

Zu ihrem Berufungsprozess ist die Ingenieurin aus Biberach diesmal ohne Rechtsbeistand vor Gericht angetreten, woraus ihr offensichtlich kein Nachteil entstand. Das berichtet Nachrichtenportal die Schwäbische. Laut der Anklageschrift soll die Deutsche Online Casino Spiele in mehr als 34 verschiedenen Gelegenheiten genutzt haben, um mit Spieleinsätzen von 10 bis 39 Euro auf einen großen Gewinn aus zu sein.

Wegen Online-Glücksspiel – plötzlich rückte die Polizei an

Zu ihrem Berufungsprozess ist die Ingenieurin aus Biberach diesmal ohne Rechtsbeistand vor Gericht angetreten, woraus ihr kein Nachteil entstand. Laut der Anklageschrift soll die Deutsche in mehr als 34 verschiedenen Gelegenheiten mit einem Spieleinsatz von 10 bis 39 Euro die Hoffnung auf den großen Gewinn gehabt haben. Dabei war ihr nicht bewusst, über welche Erlaubnis der Glücksspielanbieter in Deutschland nicht verfügte. Sie selbst nahm weder das Impressum zur Kenntnis oder schaute sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Detail an.

Deswegen sei sie ziemlich verdutzt gewesen, dass auf einmal die Polizei bei ihr zu Hause aufschlug und ihr mitgeteilt hat, dass gegen sie ermittelt werde. Der Grund dafür war, dass ihrer Hausbank ungewöhnliche Zahlungsvorgänge auf dem Konto ins Auge gestochen waren.
Die gewonnenen Beträge seien niedrig gewesen. Hin und wieder hatte sie bereits Lottospiele genutzt, die Teilnahme mit dem Handy am Online-Glücksspielangebot sei für sie daher normal gewesen. Sie fühlte sich zudem von der Internetseite des Veranstalters angezogen.

Bedenken über die Seriosität des Lottoanbieters entstanden später aufgrund eines TV-Beitrags. Es kamen Zweifel, ob das von Ihr genutzte Online-Glücksspiel seriös ist. Deshalb habe sie ihre Mitgliedschaft gekündigt. Allerdings ohne Erfolg. Auf ihr lasteten drückende Hypotheken für zwei Immobilien.

Glückspilz muss Online Casino Gewinn zurückzahlen

(Bild © Alexas_Fotos auf Pixabay)
Erste Gerichte in Deutschland haben bereits Gewinne aus Online-Gewinnspielen gepfändet. Stammen diese aus illegalen Angeboten ist zudem auch ein Strafbefehl möglich.

Vorsätzliches Handeln nicht erkennbar

Der Anklagevertreter konnte im Berufungsprozess vor dem Landgericht nicht erkennen, mit welchem Vorsatz die Frau das Fehlen einer Deutschland-Lizenz des Anbieters im Ausland hätte erkennen können. Daraufhin plädierte die Staatsanwaltschaft auf Freispruch. Eine Einstellung des Verfahrens ist damit jedoch nicht verbunden. Die Frau betonte mit ihrem Schlusswort, sie bedauere, nichts von dem in Deutschland bestehenden Spielverbot des Anbieters bemerkt zu haben.

Die Entscheidung des Schöffengerichts lautet in der Berufung auf Aufhebung des Urteils und Abweisung der Klage als unbegründet. Denn die Spielteilnehmerin hatte aufgrund der nicht gelesenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Ahnung, ob der Anbieter über eine deutsche Lizenz verfügt. Mittlerweile gibt es ein offizielles Lizenz-Siegel für erlaube deutsche Glücksspiele im Internet.

Von Vorsatz konnte daher nicht ausgegangen werden. Dazu sei die Strafkammer auch aufgrund des durchweg glaubwürdigen Erscheinungsbildes der Angeklagten in der Hauptverhandlung gelangt. Mit der Einstellung des Verfahrens folgte das Landgericht dem Amtsgericht Biberach in seinem vorangegangenen Urteil vom Juli letzten Jahres.

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