Bundesfinanzministerium: Videoident-Verfahren

Bundesfinanzministerium unterbreitet Gesetzentwurf zur Identitätsüberprüfung per Videoident-Verfahren! (Bildquelle: Tumisu auf Pixabay)

Für Kunden in lizenzierten Online Casinos Deutschland gehört die Identitätsüberprüfung per Videoident-Verfahren bereits zum Alltag. Die rechtliche Grundlage für einen branchenübergreifenden Einsatz mag noch fehlen, beim Glücksspiel regelt das aber der Staatsvertrag zur Regulierung des Glücksspielwesens. Durch eine neue Verordnung versucht das Bundesfinanzministerium mehr Sicherheit in kritischen Bereichen zu schaffen. Und das ist auch nachvollziehbar. Die verbindliche Online Casino Verifizierung ist komplex, warum nicht in anderen sensiblen Branchen von Steuerberater bis hin Rechtsanwälten und Maklern. Noch ist freilich nichts rechtsverbindlich, aber das Ministerium wird, nachdem der Gesetzentwurf auf Zustimmung der Länder setzen, um sichere Identitätsverfahren, landesweit durchzusetzen.

Worauf zielt der Entwurf für ein bundesweites Videoident-Verfahren ab?

Das Finanzministerium beabsichtigt, den Einsatz von Videoident-Verfahren mittels Erlass einer Verordnung gesetzlich zu regeln. Das bringt Änderungen für Finanzdienstleister und -unternehmen mit sich. Der Gesetzentwurf bezweckt die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die ordnungsgemäße und praxisgerechte Durchführung des Videoident-Verfahrens. Die Verordnung richtet sich an Finanzinstitute, welche im Sinne des Geldwäschegesetzes (GwG) zur Einhaltung der einschlägigen Vorschriften verpflichtet sind. Zu diesen zählen unter anderem Finanzinstitute, Banken, E-Geldinstitute und Finanzdienstleister.

Daneben können aber auch Rechtsanwälte, Notare, Immobilienmakler oder Steuerberater im Einzelfall davon tangiert sein. Der Gesetzesentwurf präzisiert nunmehr hinsichtlich des Videoident-Verfahrens zum Beispiel, in welchen Bereichen die mit der Durchführung des Verfahrens betrauten Mitarbeiter qualifiziert sein müssen, über welche räumliche Ausstattung sie verfügen müssen, wie die zu erfüllenden sicherheitstechnischen Voraussetzungen beschaffen sein müssen und durch welche Ausweispapiere das Videoident-Verfahren durchgeführt werden kann.

Sind die Anforderungen an das Verfahren bekannt?

Es gibt staatliche Vorgaben zum Videoident-Verfahren, bis jetzt allerdings nur in Form eines Schreibens des Bundesfinanzministerium aus dem Jahr 2017. Die rechtsverbindliche gesetzliche Regelung dazu liegt noch nicht vor. Die Vorgaben des Rundschreibens beziehen sich allerdings nur auf solche Unternehmen, die gleichzeitig der Beaufsichtigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) unterstehen.

Dementsprechend fehlen den anderen im Rahmen des Geldwäschegesetzes (GWG) tätigen Unternehmen geeignete Vorgaben für den Einsatz von Videoident-Verfahren. Die geplante Regelung zielt daher darauf ab, einerseits rechtliche Unklarheiten zu beseitigen und andererseits einer Vielzahl von Verpflichteten nach dem GWG weitere Möglichkeiten zur Identifizierung von Personen für die Praxis zur Verfügung zu stellen.

Man muss also vielleicht schon bald beim Steuerberater mit Ausweis und Selfie einen Verifizierungsprozess durchlaufen. Die „Spinnerei“ 1984 von George Orwell kommt der Realität immer näher.

Was ändert sich für Geldinstitute mit der Identifizierung durch Videoidentifizierung?

Für Unternehmen, die schon heute Videoident-Verfahren einsetzen, dürfte sich nicht viel ändern, der Gesetzentwurf knüpft weitgehend an die geltenden Regelungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) an. Was sich aber ändert, ist ein ganz neuer Punkt: In Zukunft muss jeder, der Videoident im Angebot hat, alternativ auch die Identifizierung per eID, das heißt mit dem digitalen Personalausweis, zur Verfügung stellen. Für Finanzinstitute, bei denen das bisher nicht der Fall ist, könnte diese Koppelung einen zusätzlichen Kostenfaktor darstellen, gerade Neo-Broker und Neo-Banken nutzen diese Möglichkeit derzeit vielfach nicht.

Welche Rolle spielt die Verfahrensweise?

Nach dem Gesetzentwurf können auch teilautomatisierte Videoident-Verfahren zum Einsatz kommen. Es gelten natürlich die gleichen Anforderungen wie für das konventionelle System. Die Aufzeichnung und die obligatorischen Identitätschecks können dann aber vollautomatisiert erfolgen – vorausgesetzt, ein Angestellter verifiziert abschließend die Einhaltung aller Bedingungen.

Die vollautomatischen Prozesse können mit Zustimmung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) getestet werden. Die Vorgaben sind sehr restriktiv. Darüber hinaus müssen alle, die ein derartiges Vorgehen testen wollen, über ihre Erfahrungen laufend informieren.

Bundesfinanzministerium: Videoident-Verfahren

(Bildquelle: Geralt auf Pixabay)
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Und wie geht es mit dem Entwurf weiter?

Der Entwurf des Ministeriums stellt nur einen ersten Anstoß dar, jetzt fängt die Mitwirkungsphase an, in der Länder, aber auch Verbände und sonstige Institutionen Gelegenheit haben, Stellungnahmen mit Anregungen abzugeben. Anschließend werden diese bei Bedarf vom Bundesministerium in die Vorlage integriert, die anschließend dem Bundeskabinett und dann dem Bundestag vorgelegt wird, was ebenfalls noch zu Änderungen der Verordnung zur Folge haben kann. Derzeit ist es daher sehr unsicher, ob der vorliegende Referentenentwurf in seiner jetzigen Version tatsächlich Gesetz in Deutschland wird. Auf jeden Fall dürfte bis zur endgültigen Verabschiedung im Bundesgesetzblatt noch viel Zeit verstreichen.

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